Drei Wege zu helfen.
Geld, Sachen oder Zeit – und wer dauerhaft dabei sein will, wird Mitglied. Jede Zuwendung kommt an.
Geldspende.
Per Überweisung – einmalig oder als Dauerauftrag.
Zweckbindung: Mit dem Verwendungszweck „Spende Soziales & Bildung“ fließt Ihre Spende ausschließlich in Behindertenhilfe, Wohlfahrt, Jugend, Bildung und Denkmalpflege – nicht in die Förderung der Religion. Ohne Zusatz entscheidet der Vorstand über die Verwendung nach allen Satzungszwecken.
Zuwendungsbestätigung auf Anfrage – unabhängig von der Höhe (die Organisation ist dazu nach dem Freistellungsbescheid berechtigt). Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt der Kontoauszug zusammen mit dem vereinfachten Nachweis.
Sachspende.
Notebooks, Ausstattung, Material.
Gut erhaltene Notebooks und PCs bereiten wir auf – zertifiziert gelöscht, mit aktuellem System – und geben sie an Schulen und Einrichtungen weiter. Auch Möbel, Lernmaterial oder Werkzeug können helfen. Schreiben Sie uns, was Sie geben möchten; wir sagen, wo es gebraucht wird, und organisieren die Abholung in der Region.
Mitarbeit.
Zeit und Können einbringen.
Begleitung
Behördengänge, Termine, Anträge – Menschen zur Seite stehen, die es allein schwer haben.
IT-Hilfe
Geräte einrichten, Lehrkräfte schulen, eine Einrichtung sicher ins Netz bringen.
Projekte
Mitarbeit in einem konkreten Vorhaben – von der Spendenaktion bis zur Übergabe.
Mitglied werden.
Wer dauerhaft dabei sein will, wird Mitglied – aktiv oder fördernd.
Nach der Satzung kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden – fördernd mit einem regelmäßigen Jahresbeitrag oder aktiv mit eigener Mitarbeit. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt; er entscheidet über die Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft. Die Höhe des Jahresbeitrags legt die Mitgliederversammlung fest – Auskunft gibt der Vorstand auf Anfrage; für Mitgliedsbeiträge stellen wir Zuwendungsbestätigungen aus. Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Unternehmen als Förderer.
Partner aus der Region – transparent und ohne Gegengeschäft.
Unternehmen können spenden oder ein Vorhaben gezielt unterstützen. Wir nennen Förderer auf Wunsch im Tätigkeitsbericht und auf dieser Website. Engagement ist nie Gegenleistung: Eine Spende an die Organisation begründet keinen Vorteil bei der Orth & Kellenberger Group.

