Was wir fördern.
Fünf Satzungszwecke, ein Maßstab: Wirkung. Jede steuerbegünstigte Einrichtung kann anfragen – aus Niederbayern und darüber hinaus.
Förderung anfragenBildung & Erziehung.
Schulen, Ausbildung, Volksbildung.
Bildung ist das, was die Gruppe am besten kann – von Schulungen bis zur IT. Wir fördern Schulen und Bildungseinrichtungen mit aufbereiteten Geräten, Schulungen und, wo es passt, mit Mitteln. Beispiele: Notebooks für eine Schule, eine Einführung in sichere Geräte für Lehrkräfte, Unterstützung einer Ausbildungsinitiative.
Jugendhilfe.
Angebote für junge Menschen im Sinne des SGB VIII.
Wir unterstützen Träger, die junge Menschen begleiten – in Freizeit, Beratung und Schutz. Entscheidend ist, dass ein Beitrag konkret ankommt: bei einer Gruppe, einem Projekt, einem Ort.
Behindertenhilfe & Wohlfahrt.
Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung – und ihre Bewohner.
Seit 2024 fördern wir das Haus Katharinenstift, eine Einrichtung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in Niederbayern. Die Mittel fließen direkt in Betreuung und in ein selbstbestimmtes Leben der Bewohner; dazu begleiten Mitglieder der Organisation die Einrichtung ehrenamtlich bei Behördengängen und Terminen. Auch Senioreneinrichtungen und die Tafel gehören zu den Zielen in diesem Bereich.
Denkmalpflege.
Erhalt denkmalgeschützter Häuser, in denen heute geholfen wird.
Wo soziale Arbeit in einem denkmalgeschützten Haus stattfindet, treffen zwei Satzungszwecke zusammen: Der Erhalt der Bausubstanz sichert den Ort, an dem Menschen betreut werden.
Religion.
Allgemein gefördert – überregional und regional.
Nach der Satzung fördert die Organisation die Religion – allgemein und ohne Bindung an eine bestimmte Gemeinschaft. Unterstützt werden unter anderem die Jehovas Zeugen in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts: überregional für ihr weltweites Werk und regional im Landkreis Rottal-Inn, für die Versammlung in Simbach am Inn. Ausschlaggebend ist für uns, dass die Gemeinschaft weltweit humanitäre Hilfe leistet – Katastrophenhilfe, Versorgung von Menschen in Not, Wiederaufbau – getragen von Freiwilligen. Glaubensinhalte sind nicht Gegenstand dieser Website; gefördert wird die religiöse und gemeinnützige Arbeit der Gemeinschaft. Wer gezielt Soziales und Bildung unterstützen möchte, kann seine Spende zweckbinden (siehe Fördern).
Regionale Partner.
Stiftungen und Einrichtungen in Niederbayern, mit denen wir zusammenarbeiten oder zusammenarbeiten wollen.
Hans Lindner Stiftung
Unterstützung Bedürftiger, Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Existenzgründung in der Region – von uns gefördert.
Schlagmann Edmüller Stiftung
Soziale Projekte in der Region – mit der Stiftung suchen wir den Austausch über eine gemeinsame Förderung.
Soziale Einrichtungen
Behinderten- und Senioreneinrichtungen, Schulen, die Tafel – vor Ort in Niederbayern.
So entscheiden wir.
Steuerbegünstigt
Gefördert werden nur Einrichtungen, die selbst steuerbegünstigt sind (§ 58 Nr. 1 AO) – Vereine, gGmbHs, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wirkung
Was verändert der Beitrag konkret? Lieber ein klar umrissenes Vorhaben als ein allgemeiner Zuschuss.
Nähe
Region Niederbayern zuerst; darüber hinaus, wo die Gruppe Kompetenz einbringen kann (Bildung, IT).
Entscheidung
Der Vorstand entscheidet, der Aufsichtsrat überwacht. Jede Förderung wird dokumentiert und im Tätigkeitsbericht genannt.
Förderung anfragen.
Für steuerbegünstigte Einrichtungen. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Nachweis der Steuerbegünstigung bitte nach unserer Antwort nachreichen.
Was wir brauchen
- Nachweis der Steuerbegünstigung (Freistellungsbescheid)
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Wofür genau der Beitrag eingesetzt wird
Direkt
hallo@orth-kellenberger.org
+49 (0) 8727 969-222 · Mo–Fr 8–19 Uhr

